Empfehlungen für den Einsatz von Schutzzäunen
Abmessungen und Aufbau des Zauns:
- Weidenetzzäune: mindestens 105 Zentimeter hoch und mit dichtem Bodenabschluss, eine zusätzliche optische Barriere in 120 Zentimetern Höhe durch eine Breitbandlitze/ein Flatterband circa 30 Zentimeter über dem Netzzaun bietet zusätzlichen Schutz
- mobile oder festinstallierte Litzenzäune mit mindestens 5 Litzen (Bodenabstände der Litzen: circa 20/40/60/90/120 Zentimeter)
- odenabstand der unteren stromführenden Litze maximal 20 Zentimeter an jeder Stelle des Zauns
- bestehende gut erhaltene Festzäune aus Drahtgeflecht nachträglich mit mindestens 3 Litzen elektrifizieren (Bodenabstände der Litzen: 20 (mit Abstandsisolator)/90/120 Zentimeter)
- schlecht erhaltene Festzäune durch elektrifizierte Zäune ersetzen
Stromführung:
- Mindestspannung am Zaun: durchgängig mehr als 4.000 Volt
- Bodenvegetation regelmäßig entfernen, um das Abfallen der Spannung am Zaun zu verhindern
- Leitermaterialien sollten eine möglichst hohe Leitfähigkeit aufweisen (Gesamtwiderstand des Zaunsystems weniger als 1000 Ohm)
- Weidezaungerät mit einer Impulsenergie von 3 Joule oder mehr
- bei Mobilzäunen spezielle Weidezaun-Akkus verwenden, gegebenenfalls in Kombination mit einem Solarmodul
- die messbare Spannung an der Erdung sollte möglichst gering sein, maximal 600 Volt (Messung bei simuliertem Kurzschluss)
- verzinkte Erdungsstäbe verwenden, die in Anzahl und Länge an die Stärke des Weidezaungerätes angepasst sind
- bei starker Trockenheit Boden um die Erdungsstäbe wässern; feuchtigkeitsspeichernde Materialien wie Bentonit oder Katzenstreu in den Löchern der Erdungsstäbe können Leitfähigkeit des Erdungssystems verbessern
- ideal ist der Einsatz einer festinstallierten Erdung
Wildgehege:
- Drahtgeflechtzaun muss intakt und immer geschlossen sein
- Untergrabschutz durch eine der folgenden drei Möglichkeiten:
- nachträgliche Elektrifizierung mit idealerweise zwei stromführenden Litzen (Bodenabstände der Litzen: 20 und 40 Zentimeter): Dabei hat sich der Einsatz von Abstandsisolatoren mit 20 Zentimetern Länge oder zusätzlichen mobilen Weidezaunpfählen bewährt. Die Stromspannungs- und Joule-Werte sollten die unter Stromführung genannten Werte aufweisen.
- eine verzinkte, außen am Zaun 1 Meter breit auf den Boden aufgelegte Zaunschürze (Durchmesser des Drahtgeflechts größer/gleich 2 Millimeter), die am Boden und am Zaun (größer/kleiner 40 Zentimeter Überstand) fest fixiert wird
- bei Neuanlagen das Drahtgeflecht circa 40 Zentimeter oder bei ausgeprägt flachgründigen Böden so tief wie möglich senkrecht in den Boden einlassen. In schneereichen Gebieten Extra-Litzen empfohlen, die oberhalb der üblichen Schneehöhen angebracht werden
Offenstallhaltung:
- alle oben genannten Maßnahmen kommen in Betracht, Einzelfallberatung empfohlen
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Schwarzwald
Nachdem zwei männliche Wölfe im Schwarzwald sesshaft geworden sind, unterstützt das Umweltministerium in einem rund 8.800 Quadratkilometer großen Gebiet, dem so genannten Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald, Herdenschutzmaßnahmen finanziell.
Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald:
Das Fördergebiet umfasst die Gemarkungsflächen aller Städte und Gemeinden im Schwarzwald, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der beiden Wolfsnachweise der residenten Wölfe GW852m (im Norden) und GW1129m (im Süden) liegen. Die Nachweise hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) im Auftrag des Umweltministeriums ausgewertet.
Darüber hinaus umfasst das neue Fördergebiet grundsätzlich alle Städte und Gemeinden, die im Naturraum Schwarzwald liegen. Abweichend von diesem Grundsatz wird das Fördergebiet an den klar erkennbaren Landmarken der Bundesstraße 3 im Westen, der Autobahn 81 im Osten und der Autobahn 8 im Norden abgeschnitten, falls betroffene Kommunen sich über diese ausdehnen.
Weitere Informationen: Übersicht der Gemeinden des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald samt Karte
Was wird gefördert?
- Anschaffung von technischen Mitteln zur wolfsabweisenden Sicherung von Weiden und Offenställen in der Schaf-und Ziegenhaltung, in der landwirtschaftlichen Gehegehaltung von Schalenwild sowie von Schutzmaßnahmen für Kälber und Fohlen
- Materialkosten für wolfsabweisende Zäune und Zubehör
- anteilige Erstellungskosten auch Eigenleistung wolfsabweisender fester Elektrozäune
- wolfsabweisende Nachrüstung bestehender Festzäune
- jährliche pauschale Förderung der Aufwendungen für Herdenschutzhunde mit 1.920 € je Jahr und Hund
- Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und Ziegenweiden innerhalb von Landschaftspflegerichtline-Verträgen mit 100 €/ha.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
Wie bekomme ich ein Angebot?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail, mit folgenden Angaben:
- Ihre Adresse mit Telefonnummer
- Tierart
- Was möchten Sie beantragen? Nur Material, Neubau oder Aufrüstung
- Wie sind Ihre vorhandenen Zäune? Handelt es sich um einen Mobil- oder Festzaun, Pfahlabstand und Art der Pfähle, Zaunhöhe
- Lageplan der Fläche mit Zaunverlauf, eventuell Bilder vom Gelände
- Länge des Zauns
- Wie viele Tore werden benötigt? Sind schon Tore vorhanden?